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Validierung von Computersystemen – Ein Muss in der klinischen Forschung

Barbara Peters
vor 1 Tag
4 Min. Lesezeit

Elektronische Datenerfassungssysteme sind aus der klinischen Forschung nicht mehr wegzudenken. Doch weshalb müssen diese aufwändig validiert werden? Und was bedeutet das genau? Ein Blick auf die regulatorischen Anforderungen zeigt: Es geht um weit mehr als nur um funktionierende Software.



Fernando De Marchi und Dr. Christine Otieno vom Team Qualitätsentwicklung am DKF sind ausgebildete Fachpersonen in Computer System Validierung und haben jahrelange Erfahrungen in diesem Bereich. (Foto: Niklas Bienbeck, DKF)


Ohne verlässliche Daten keine verlässliche Forschung


Ob Wirksamkeit eines Medikaments, Sicherheit einer Therapie oder Ergebnisse aus einer Beobachtungsstudie – Schlussfolgerungen aus der klinischen Forschung und ihre Richtigkeit hängen davon ab, ob die zugrunde liegenden Daten korrekt, vollständig und nachvollziehbar erfasst wurden.


Heute erfolgt diese Datenerfassung meist elektronisch. Systeme wie REDCap® oder secuTrial® ermöglichen die strukturierte Erfassung, Speicherung und Verwaltung von Studiendaten. Doch wie kann sichergestellt werden, dass die Software tatsächlich das tut, was sie tun soll? Genau hier setzt die Validierung an.

 

Was bedeutet Validierung?


Mittels Validierung wird der dokumentierte Nachweis erbracht, dass ein computergestütztes System für seinen vorgesehenen Zweck geeignet ist und zuverlässig funktioniert.


Bei einem Electronic Data Capture (EDC)-System umfasst dies beispielsweise die Überprüfung, ob Daten korrekt gespeichert werden, Benutzerrechte wie vorgesehen funktionieren, Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden, Datenexporte vollständig und korrekt sind und die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet ist.


Validiert wird dabei nicht nur die Software selbst, sondern das Gesamtsystem in seiner konkreten Betriebsumgebung.


Eine gesetzliche Anforderung


Im Schweizer Humanforschungsgesetz findet sich keine explizite Vorschrift, wonach EDC-Systeme validiert sein müssen. Für klinische Versuche gilt jedoch die Pflicht zur Einhaltung der Good Clinical Practice (GCP). Die Schweiz orientiert sich dabei an der internationalen ICH-GCP-Leitlinie, die seit August 2025 in der revidierten Version E6(R3) Anwendung findet.


Die neue Leitlinie widmet den computerisierten Systemen erstmals ein eigenes Kapitel. Darin wird festgehalten, dass der Sponsor während des gesamten Lebenszyklus eines Systems für dessen Validierungsstatus verantwortlich ist. Entsprechend fordert Swissmedic bereits vor einer Inspektion standardmässig alle Unterlagen zu den verwendeten Computersystemen, inklusive deren Validierungsstatus ein. Fehlen diese, resultiert das in jedem Fall in einem Inspektionsbefund. Forschende, die von den DKF Scientific Services bereitgestellte Instanzen verwenden, sind hier gut vorbereitet.



Dr. Christine Otieno, Teamleiterin Quality Affairs und Qualitätsentwicklung am DKF (Foto: Foto & Print Center, USB)
Dr. Christine Otieno, Teamleiterin Quality Affairs und Qualitätsentwicklung am DKF (Foto: Foto & Print Center, USB)
«Mit der Ankündigung einer Swissmedic Inspektion wird regelmässig auch der Validierungsstatus der verwendeten Computersysteme eingefordert. Wir liefern diese Informationen für unsere validierten REDCap® und SecuTrial®-Instanzen umgehend.»







Warum reicht eine Herstellerbestätigung nicht aus?


Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass REDCap® als weltweit etablierte Plattform bereits ausreichend geprüft sei. Tatsächlich wird jedoch nicht nur die Software validiert, sondern deren konkrete Implementierung.


Selbst wenn zwei Institutionen dieselbe REDCap®-Version verwenden, unterscheiden sich häufig Server-Infrastruktur, Benutzerverwaltung, Backup- und Sicherheitskonzepte oder Schnittstellen zu anderen Systemen.


Deshalb bleibt jede Institution für ihre eigene Installation verantwortlich. Die Validierung muss zeigen, dass das System unter den lokalen Bedingungen kontrolliert betrieben wird und die regulatorischen Anforderungen erfüllt.

 

Computer System Validierung als Kompetenz am DKF


Seit mehreren Jahren setzt das DKF mit ausgebildeten Fachleuten auf In house-Expertise in der Computer System Validierung (CSV). Dies kommt nicht nur den Forschenden am DKF zugute. Auch andere Mitglieder des nationalen Clinical Research Center-Netzwerks profitieren von den hiesigen Kompetenzen. So wurde REDCap® mit Unterstützung des DKF am Clinical Trials Center (CTC) des Universitätsspital Zürich validiert.


Mit Vorlagen für die Spezifikationen und das Change Management sowie der Validierungsdokumentation und begleitet durch das Know-how am DKF konnte der Validierungsstatus von REDCap® ressourcen- und kosteneffizient erneuert werden. Forschenden am Universitätsspital Zürich und an angeschlossenen Spitälern steht nun ein punkto Sicherheit und Gesetzeskonformität aktualisiertes Datenerfassungssystem zur Verfügung.


Shan Yang, PhD
Dr. Lisette Paratore und Dr. Antje Thien sind Klinische Datenmagerinnen bei den Data Services des Clinical Trials Center (CTC) Zürich am USZ. Sie betreuen Forschende bei der Planung, dem Aufbau und dem Betrieb von klinischen Datenbanken. (Foto: zur Verfügung gestellt)
«Dank der professionellen Unterstützung des DKF konnten wir unsere Validierungsprozesse deutlich verbessern und effizienter gestalten. Davon profitieren wir und unsere Forschenden nun nicht nur beim Applikationsmanagement von REDCap®, sondern auch bei unserem zweiten EDC-System secuTrial®.»


Validierung als Qualitätsinstrument


Validierung wird manchmal als rein regulatorische Pflicht wahrgenommen. Tatsächlich dient sie jedoch vor allem der Qualitätssicherung. Ein validiertes EDC-System hilft dabei, Datenverluste zu vermeiden, Fehler frühzeitig zu erkennen, die Nachvollziehbarkeit von Änderungen sicherzustellen und gut auf Audits und Inspektionen vorbereitet zu sein.


Gerade in einer Zeit, in der klinische Forschung zunehmend digital und datengetrieben erfolgt, ist die Integrität der erhobenen Daten entscheidend.

 

Fazit


Die Validierung von EDC-Systemen ist keine Formalität, sondern eine zentrale Voraussetzung für hochwertige klinische Forschung. Auch wenn das Schweizer Humanforschungsrecht die Validierung nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sie sich aus den Anforderungen der Good Clinical Practice und ist in der aktuellen ICH-GCP-Leitlinie E6(R3) klar verankert.


Für Forschende bedeutet dies letztlich vor allem: Nur wenn die Systeme, mit denen Daten erhoben werden, nachweislich zuverlässig funktionieren, können auch die daraus gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse vertrauenswürdig sein.


Fakten zur Computer System Validierung (CSV)

Ziel

Der dokumentierte Nachweis, dass computergestützte Systeme für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und zuverlässig funktionieren


Typische Bestandteile

  • Definition der Anforderungen (User Requirements)

  • Risikobewertung

  • Planung, Durchführung und Dokumentation von Tests

  • Freigabe

  • Änderungsmanagement und periodische Überprüfung


Typische Nachweise

  • Daten werden korrekt erfasst und gespeichert

  • Benutzerrechte sind richtig umgesetzt

  • Audit Trails funktionieren

  • die Datenintegrität ist gewährleistet

  • regulatorische Anforderungen sind erfüllt

 

Definition

Ein «computer(ised) system/computergestütztes System» umfasst die Software, Hardware, Peripheriegeräte, Netzwerkkomponenten und die durch diese gesteuerten Funktionen, die gemeinsam einen Geschäfts- oder Arbeitsprozess unterstützen oder durchführen (Good Automated Manufacturing Practice, GAMP 5).




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